IMI-Standpunkt 2025/035

Israelische Angriffshandlung: Klar völkerrechtswidrig!

von: Bernhard Klaus | Veröffentlicht am: 16. Juni 2025

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Es ist schon bemerkenswert, dass man am 13. Juni 2025 in den „Informationen am Abend“ des Deutschlandfunks gut eine halbe Stunde der Berichterstattung über die israelischen Luftangriffe auf den Iran lauschen konnte, ohne dass eine völkerrechtliche Einordnung vorgenommen worden wäre. Im O-Ton wurde jedoch der deutsche Außenminister Wadephul mit folgender Einschätzung eingeblendet:

„Das Nuklearprogramm Irans ist eine Bedrohung für die ganze Region und insbesondere für Israel. Und deswegen ist für uns klar: Israel hat das Recht, seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürgerinnen und Bürger zu verteidigen“.

Der konkrete Zeitpunkt der Äußerung und dem expliziten Verweis auf das iranische Nuklearprogramm lässt keinen anderen Schluss zu, als dass der deutsche Außenminister hier gesagt hat, Israel habe ein Recht zu diesen Luftangriffen gehabt. Völkerrechtlich ist das Quatsch.

Auch Bundeskanzler Merz hat sich seither mehrfach entsprechend geäußert, Israel seine Solidarität bekundet und dessen Selbsverteidigungsrecht hervorgehoben – was völkerrechtlich eben auch nicht zutrifft. Selbstbewusst hat er sogar behauptet, telefonisch vorab vom israelischen Premierminister Netanjahu informiert worden zu sein. Das heißt, er wusste von der Planung einer völkerrechtswidrigen Angriffshandlung Israels – war fast schon darin eingebunden. Was war wohl die Antwort vom Deutschen Bundeskanzler? Vermutlich so etwas wie: „Wir werden uns auch in diesem Falle zum Selbstverteidigungsrecht Israels bekennen“. So oder so, verschiedene Vertreter*innen der Bundesregierung stellen sich hier hinter eine völkerrechtliche „Angriffshandlung“ eines befreundeten Staates. 2020 noch stellte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Sachstand „Zum Begriff des Angriffskrieges“ noch fest, dass die Begriffe „Angriffshandlung“ und „Angriffskrieg“ sich weitgehend entsprechen. Von einem Völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Israels auf den Iran ist aber – ganz anders als im Falle Russland/Ukraine – kaum die Rede in deutschen Medien.

Allerdings haben einige deutsche Medien relativ deutlich völkerrechtliche Einordnungen des israelischen Vorgehens gegen den Iran veröffentlicht. Das ZDF zitierte u.a. Dominik Steiger, Professor für Völkerrecht an der TU Dresden: „Völkerrechtlich ist die Situation glasklar: Hier war die Gefahr noch zu abstrakt, Israel hätte also nicht angreifen dürfen“. „Dieser Angriff war klar völkerrechtswidrig“ zitiert Spiegel Online den Rechtsprofessor Kai Ambos bereits im Titel. Gegen Ende des Interviews kommt Ambos dann sogar auf die doppelten Standards des Westens zu sprechen:

„Schweigt Deutschland zu solchen Völkerrechtsverletzungen, ist das Wasser auf die Mühlen uns eher feindlich gesinnter Regime, die sich dann bei ihren eigenen Völkerrechtsverletzungen auf die Doppelmoral des Westens berufen – wie es etwa die Russen permanent hinsichtlich der Ukraine tun. Solche Aktionen Israels schwächen die Glaubwürdigkeit des Westens, wenn dieser nicht die gleichen Maßstäbe wie bei Russland oder anderen, uns nicht so nahestehenden Staaten anwendet.“

Die kommenden Tage und Wochen werden zeigen, ob deutsche Medien und Politik gegenüber Israel und Russland dieselben Standards anlegen werden – oder im Hinblick auf Israel im Schwerpunkt weiter das zu legitimieren suchen, was sie im Falle Russlands zurecht verurteilen.